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   AG Berlin-Tiergarten, 22.01.2021 - 381 XIV 10/21 B   

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AG Berlin-Tiergarten, 22.01.2021 - 381 XIV 10/21 B (https://dejure.org/2021,862)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 22.01.2021 - 381 XIV 10/21 B (https://dejure.org/2021,862)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 22. Januar 2021 - 381 XIV 10/21 B (https://dejure.org/2021,862)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 22.01.2021 - 381 XIV 10/21
    Die Darlegungen dürfen zwar knapp gehalten sein, sich aber nicht in Textbausteinen und Leerformeln erschöpfen (BGH Beschl. v. 20.10.2016 - V ZB 167/14 - juris-Rn. 6; Beschl. v. 27.10.2011 - V ZB 311/10 - InfAuslR 2012, 25 - juris-Rn. 13).

    Insofern müssen die inhaltlichen Voraussetzungen dargelegt werden und der Antragsteller muss sich mit diesen auseinandersetzen (BGH Beschl. v. 15.9.2011 - V ZB 123/11 - InfAuslR 2012, 25 - juris-Rn. 11).

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 22.01.2021 - 381 XIV 10/21
    Die Darlegungen dürfen zwar knapp gehalten sein, sich aber nicht in Textbausteinen und Leerformeln erschöpfen (BGH Beschl. v. 20.10.2016 - V ZB 167/14 - juris-Rn. 6; Beschl. v. 27.10.2011 - V ZB 311/10 - InfAuslR 2012, 25 - juris-Rn. 13).
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 22.01.2021 - 381 XIV 10/21
    Fehlt es daran, darf eine Haft nicht angeordnet werden (st. Rspr. BGH Beschl. v. 4.7.2019 - V ZB 190/18 - juris-Rn. 5; Beschl. v. 29.4.2010 - V ZB 218/09 - NVwZ 2010, 1508 - juris-Rn. 14).
  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 22.01.2021 - 381 XIV 10/21
    Die Darlegungen dürfen zwar knapp gehalten sein, sich aber nicht in Textbausteinen und Leerformeln erschöpfen (BGH Beschl. v. 20.10.2016 - V ZB 167/14 - juris-Rn. 6; Beschl. v. 27.10.2011 - V ZB 311/10 - InfAuslR 2012, 25 - juris-Rn. 13).
  • BGH, 23.01.2018 - V ZB 53/17

    Abschiebungshaftsache: Haftgrund der Fluchtgefahr; Erforderlichkeit der erneuten

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 22.01.2021 - 381 XIV 10/21
    Dies liegt vor, wenn klar zum Ausdruck gebracht wird, dass der Ausländer nicht freiwillig ausreisen und sich auch nicht für eine behördliche Durchsetzung seiner Rückführung zur Verfügung halten würde (BGH, Beschluss vom 23.01.2018 - V ZB 53/17 - InfAuslR 2018, 187 - juris-Rn. 10).
  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17

    Beiziehung der Ausländerakte durch das Beschwerdegericht bei der Entscheidung

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 22.01.2021 - 381 XIV 10/21
    Dabei muss der Aufenthaltswechsel nach Entstehen der Ausreisepflicht und Ablauf der Ausreisefrist erfolgt (BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 15/11 - InfAuslR 2011, 361 - juris-Rn. 12) und zuvor ein Hinweis auf die mögliche Haftfolge in einer für den Ausländer verständlichen Sprache erteilt worden sein (BGH, Beschluss vom 19.07.2018 - V ZB 223/17 - InfAuslR 2018, 413 - juris-Rn. 14).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 15/11

    Abschiebungshaftverfahren: Gesetzliche Vermutung des Haftgrundes des nicht

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 22.01.2021 - 381 XIV 10/21
    Dabei muss der Aufenthaltswechsel nach Entstehen der Ausreisepflicht und Ablauf der Ausreisefrist erfolgt (BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 15/11 - InfAuslR 2011, 361 - juris-Rn. 12) und zuvor ein Hinweis auf die mögliche Haftfolge in einer für den Ausländer verständlichen Sprache erteilt worden sein (BGH, Beschluss vom 19.07.2018 - V ZB 223/17 - InfAuslR 2018, 413 - juris-Rn. 14).
  • BGH, 04.07.2019 - V ZB 190/18

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Sicherungshaft nach Ablauf des

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 22.01.2021 - 381 XIV 10/21
    Fehlt es daran, darf eine Haft nicht angeordnet werden (st. Rspr. BGH Beschl. v. 4.7.2019 - V ZB 190/18 - juris-Rn. 5; Beschl. v. 29.4.2010 - V ZB 218/09 - NVwZ 2010, 1508 - juris-Rn. 14).
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